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   OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13   

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OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13 (https://dejure.org/2014,19065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07.05.2014 - 5 U 45/13 (https://dejure.org/2014,19065)
OLG Saarbrücken, Entscheidung vom 07. Mai 2014 - 5 U 45/13 (https://dejure.org/2014,19065)
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Volltextveröffentlichungen (10)

  • openjur.de
  • IWW

    VVG § 19 Abs. 5

  • Wolters Kluwer(Abodienst, Leitsatz/Tenor frei)

    Anforderungen an die Gestaltung der Belehrung über die Folgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten in der Berufsunfähigskeitsversicherung

  • RA Kotz

    Berufsunfähigkeitsversicherung - Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten

  • VersR (via Owlit)(Abodienst, Leitsatz frei)

    VVG § 19 Abs. 5
    Eine vom Antragsformular getrennte "Mitteilung" über die Folgen einer vorvertraglichen Anzeigepflichtverletzung ohne entsprechenden Hinweis bei den Antragsfragen genügt nicht den Anforderungen an eine gesonderte Belehrung

  • FIS Money Advice (Volltext/Auszüge)
  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo)

    VVG § 19 Abs. 5
    Anforderungen an die Gestaltung der Belehrung über die Folgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten in der Berufsunfähigskeitsversicherung

  • rechtsportal.de

    VVG § 19 Abs. 5
    Anforderungen an die Gestaltung der Belehrung über die Folgen der Verletzung vorvertraglicher Anzeigeobliegenheiten in der Berufsunfähigskeitsversicherung

  • rechtsportal.de
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse (5)

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versicherung muss auf die Folgen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen hinweisen

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versicherung muss auf die Folgen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen hinweisen -

  • kanzleimitte.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung - gesonderte Belehrung ohne Hinweis ist unwirksam

  • anwalt.de (Kurzinformation)

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Belehrung auf einem gesonderten Blatt unwirksam

  • Verbraucherzentrale Bundesverband (Kurzinformation)

    Versicherung muss auf die Folgen vorvertraglicher Anzeigepflichtverletzungen hinweisen

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Verfahrensgang

Papierfundstellen

  • VersR 2015, 91
 
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Wird zitiert von ... (6)Neu Zitiert selbst (10)

  • OLG Hamm, 03.11.2010 - 20 U 38/10

    Rechtsfolgen der unrichtigen Beantwortung von Fragen in einem von dem

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Aus der oben dargestellten Zielsetzung des § 19 Abs. 5 VVG ergibt sich aber die Notwendigkeit, die Belehrung zeitlich, räumlich und sachlich so in einen Zusammenhang mit den Fragen des Versicherers zu bringen, dass dem Versicherungsnehmer die Belehrung bei der Beantwortung der Fragen "vor Augen steht" (vgl. BGH, Urt. v. 9.1.2013 - IV ZR 197/11 - VersR 2013, 297 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 19 Abs. 5 VVG zur Notwendigkeit, den Versicherungsnehmer erst dann zu belehren, wenn Angaben zu einem konkreten Versicherungsfall erwartet werden; OLG Hamm, VersR 2011, 469).

    Wird die Belehrung in einem dem Antragsformular lose beigefügten Schriftstück erteilt, so wird die Warnfunktion nur dann erreicht, wenn dem Versicherungsnehmer ein Zusammenhang mit der Beantwortung der Antragsfragen hinreichend verdeutlicht wird (ähnlich OLG Hamm, VersR 2011, 469).

  • BGH, 09.01.2013 - IV ZR 197/11

    Firmenschutzversicherung unter Einschluss von Schäden durch Einbruchsdiebstahl:

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Der Bundesgerichtshof hat allerdings - zu der gleichlautenden Formulierung in § 28 Abs. 4 VVG in Übereinstimmung mit der herrschenden Meinung in Rechtsprechung und Literatur klargestellt (Urt. v. 9.1.2013 - IV ZR 197/11 - VersR 2013, 297 zu § 28 Abs. 4 VVG unter Darstellung des Meinungsstandes), dass eine "gesonderte Mitteilung in Textform" zusammen mit schriftlichen Fragen des Versicherers innerhalb eines Dokuments erteilt werden könne.

    Aus der oben dargestellten Zielsetzung des § 19 Abs. 5 VVG ergibt sich aber die Notwendigkeit, die Belehrung zeitlich, räumlich und sachlich so in einen Zusammenhang mit den Fragen des Versicherers zu bringen, dass dem Versicherungsnehmer die Belehrung bei der Beantwortung der Fragen "vor Augen steht" (vgl. BGH, Urt. v. 9.1.2013 - IV ZR 197/11 - VersR 2013, 297 unter ausdrücklicher Bezugnahme auf § 19 Abs. 5 VVG zur Notwendigkeit, den Versicherungsnehmer erst dann zu belehren, wenn Angaben zu einem konkreten Versicherungsfall erwartet werden; OLG Hamm, VersR 2011, 469).

  • OLG Stuttgart, 26.09.2013 - 7 U 101/13

    Private Kranken- und Pflegeversicherung: Arglistige Täuschung seitens des

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Diesem Zweck der Belehrung könne sowohl durch ein - von der Formulierung "gesonderte Mitteilung in Textform" jedenfalls auch gedecktes - eigens für die Belehrung erstelltes Dokument ("Extrablatt") Rechnung getragen werden als auch durch eine anlassbezogene Belehrung im unmittelbaren Kontext mit den an den Versicherungsnehmern gerichteten Fragen (ebenso OLG Stuttgart, Urt. v. 26.9.2013 - 7 U 101/13 - zitiert nach juris zu § 19 Abs. 5 VVG).

    Abgesehen davon, dass der Hinweis auf die Belehrung über die Folgen einer Falschbeantwortung der Antragsfragen in keiner Weise hervorgehoben ist, muss der Versicherungsnehmer hiermit am Ende eines 13-seitigen Antragsformulars - nach einer Darstellung der Wertentwicklung des Vertrages, einer Belehrung über das Widerrufsrecht und die Widerrufsfolgen, nach Einwilligungserklärungen nach dem Bundesdatenschutzgesetz und nach Erklärungen zur Schweigepflichtentbindung und Verwendung der Gesundheitsdaten - auch nicht mehr rechnen (vgl. OLG Stuttgart, Urt. v. 26.9.2013 - 7 U 101/13 - zitiert nach juris: kein ausreichender Zusammenhang bei "Wichtigen Hinweisen zur Anzeigepflicht" auf der letzten Seite des Antragsformulars mehrere Seiten nach den Gesundheitsfragen, weil nicht die erforderliche Gewähr bestehe, dass der Versicherungsnehmer sie nicht übersehen könne).

  • BGH, 24.11.2010 - IV ZR 252/08

    Berufsunfähigkeitszusatzversicherung: Arglistige Täuschung bei sog.

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Der Senat hat Zweifel an der Feststellung des Landgerichts, dieser Nachweis sei der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08 - VersR 2011, 337; Urt. v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297) nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gelungen.

    In einem solchen Fall muss der Versicherer beweisen, dass alle im schriftlichen Formular beantworteten Fragen dem Antragsteller zur eigenverantwortlichen (mündlichen) Beantwortung sorgfältig vorgelesen und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (BGH, Urt. v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297; Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08 - VersR 2011, 337).

  • BGH, 14.07.2004 - IV ZR 161/03

    Darlegungs- und Beweislast für arglistiges Verhalten des Versicherungsnehmers

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Der Senat hat Zweifel an der Feststellung des Landgerichts, dieser Nachweis sei der insoweit darlegungs- und beweisbelasteten Beklagten (vgl. BGH, Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08 - VersR 2011, 337; Urt. v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297) nach dem Ergebnis der Beweisaufnahme gelungen.

    In einem solchen Fall muss der Versicherer beweisen, dass alle im schriftlichen Formular beantworteten Fragen dem Antragsteller zur eigenverantwortlichen (mündlichen) Beantwortung sorgfältig vorgelesen und so wie niedergelegt von ihm beantwortet worden sind (BGH, Urt. v. 14.7.2004 - IV ZR 161/03 - VersR 2004, 1297; Urt. v. 24.11.2010 - IV ZR 252/08 - VersR 2011, 337).

  • BGH, 16.01.2009 - V ZR 133/08

    Haftung für fahrlässige Geltendmachung unberechtigter Forderungen

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Die erforderliche Pflichtverletzung liegt in der Rücktrittserklärung, zu welcher die Beklagte nicht berechtigt gewesen ist (vgl. BGH, Urt. v. 16.1.2009 - V ZR 133/08 - NJW 2009, 1262).
  • BGH, 06.10.2011 - IV ZR 183/10

    Streitwertbemessung: Kombination einer Klage auf Leistung aus einer

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Den Geschäftswert für das Berufungsverfahren setzt der Senat - mit dem Land-gericht - auf 44.133,60 ? fest (50 % des 3, 5-fachen Jahresbetrages der monatlichen Rente von 2.000 ? und der monatlichen Prämie von 101, 60 ?, vgl. BGH, Beschl. V. 6.10.2011 - IV ZR 183/10 - VersR 2012, 76).
  • OLG Karlsruhe, 03.08.2010 - 12 U 86/10

    Leistungsausschluss der Hausratversicherung: Anforderungen an den Hinweis auf die

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Ist die Belehrung - wie hier - unmittelbar in das Antragsformular selbst aufgenommen, so muss sie aber drucktechnisch so gestaltet sein, dass sie sich deutlich vom übrigen Text abhebt und vom Versicherungsnehmer nicht übersehen werden kann (BGH, aaO.; Stuttgart, aaO.; OLG Karlsruhe, VersR 2010, 1448 zu § 28 Abs. 4 VVG).
  • OLG Saarbrücken, 22.03.2006 - 5 U 405/05

    Berufung des Fahrzeugversicherers auf Leistungsfreiheit wegen verschwiegener

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Das entspricht der vom Senat zu § 28 Abs. 4 VVG vertretenen Auffassung (vgl. Urt. v. 22.3.2006 - 5 U 405/05-40 - VersR 2006, 1208 m.w.N.).
  • BGH, 25.05.1994 - IV ZR 215/93

    Schilderung von Vorerkrankungen gegenüber dem Agenten; Kenntnis von

    Auszug aus OLG Saarbrücken, 07.05.2014 - 5 U 45/13
    Zugunsten der beweisbelasteten Beklagten kann auch nicht davon ausgegangen werden, dass der Kläger bei einer späteren Durchsicht des - ausgedruckten - Antragsformulars Kenntnis von den Antragsfragen erlangt hat (vgl. hierzu BGH, Urt. v. 25.5.1994 - IV ZR 215/93 - NJW-RR 1994, 1049 zu § 16 Abs. 1 Satz 3 VVG a.F.).
  • OLG Saarbrücken, 09.05.2018 - 5 U 23/16

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Nachweis eines arglistigen Verschweigens

    Dabei erfordert das Merkmal einer "gesonderten Mitteilung in Textform" in diesen Fällen zwar - anders als möglicherweise bei den §§ 6 Abs. 3 Satz 1, § 7 Abs. 1 Satz 3, § 61 Abs. 2 Satz 1 VVG; vgl. BT-Drucks. 16/3945 S. 60 - nicht zwingend die Erteilung in Form eines gesonderten Dokuments; vielmehr kann der gebotene Hinweis auch - wie hier - zusammen mit schriftlichen Fragen des Versicherers innerhalb eines Dokuments erteilt werden (vgl. BGH, Urteil vom 27. April 2016 - IV ZR 372/15, BGHZ 210, 113; Beschluss vom 6. Dezember 2017 - IV ZR 16/17, VersR 2018, 281; Senat, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13, VersR 2015, 91).

    Insoweit fehlt es schon an dem Erfordernis, die Belehrung zeitlich, räumlich und sachlich so in einen Zusammenhang mit den Fragen des Versicherers zu bringen, dass dem Versicherungsnehmer die Belehrung bei der Beantwortung der Fragen "vor Augen steht" (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - IV ZR 197/11, BGHZ 196, 67; Senat, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13, VersR 2015, 91).

    Hinzu kommt, dass die Überschrift der Belehrung - "Mitteilung nach § 19 Abs. 5 VVG über die Folgen einer Verletzung der gesetzlichen Anzeigepflicht" - dem Versicherungsnehmer den Zusammenhang zu den Antragsfragen nicht verdeutlicht (Senat, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13 - VersR 2015, 91) und der Text auch aufgrund seiner Gestaltung nach Schriftart und -größe nur schwer lesbar ist und infolgedessen leicht übersehen werden kann (vgl. OLG Karlsruhe, VersR 2016, 105).

  • OLG Saarbrücken, 06.09.2023 - 5 U 87/22

    Anforderungen an die gesonderte Mitteilung im Sinne von § 19 Abs. 5 VVG

    Sämtliche dieser Fragen, die ihr unzweifelhaft ordnungsgemäß in Textform nahegebracht wurden (§ 126b BGB; vgl. dazu Senat, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13, VersR 2015, 91), hat die Geschäftsführerin der Klägerin in dem Formular - durch Ankreuzen - verneint und dies durch ihre Unterschrift bestätigt.
  • OLG München, 05.10.2015 - 25 U 2870/15

    Formelle Anforderungen an die Belehrung des Versicherers zu den Anzeigepflichten

    Auch zu weiteren hier bekannten Entscheidungen von Oberlandesgerichten zur Thematik besteht kein Widerspruch, vgl. OLG Stuttgart, VersR 2014, 692 ("Gesonderte Mitteilung" nur mehrere Seiten nach den Gesundheitsfragen und der Unterschrift des Versicherungsnehmers im Antragsformular), OLG Stuttgart VersR 2014, 1441 (mehrfache, verwirrende Weiterverweisungshinweise auf die "Mitteilung") und OLG Saarbrücken, VersR 2015, 91 (kein drucktechnisch hervorgehobener Hinweis auf eine vom Antragsformular getrennte "Mitteilung" im Zusammenhang mit den Antragsfragen).
  • OLG Hamm, 23.08.2021 - 20 U 123/21

    Ansprüche aus einer Berufsunfähigkeitszusatzversicherung; Verletzung einer

    Anderenfalls - bei den Sinngehalt der Fragen verfälschender Wiedergabe - ist auch die in § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG vorgesehene Textform nicht gewahrt, denn die mündlich verfälscht wiedergegebene Frage ist gerade nicht textlich fixiert (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13, VersR 2015, 91 mwN).
  • OLG Saarbrücken, 16.11.2022 - 5 U 8/22

    Berufsunfähigkeitsversicherung: Rücktritt des Versicherers wegen vorsätzlicher

    Nicht zuletzt enthält die Belehrung eine ausdrückliche Bezugnahme auf die nachfolgenden (Gesundheits)fragen und steht damit im erforderlichen Kontext zu den Antragsfragen (vgl. OLG Hamm, Beschluss vom 13. Februar 2015 - 20 U 169/14, VersR 2016, 103; Langheid in Langheid/Wandt, Münchener Kommentar zum VVG, 3. Auflage 2022, § 19 Rn. 160), so dass dem Versicherungsnehmer die Belehrung bei der Beantwortung der Fragen "vor Augen steht" (vgl. BGH, Urteil vom 9. Januar 2013 - IV ZR 197/11, BGHZ 196, 67; Senat, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13, VersR 2015, 91).
  • OLG Hamm, 19.07.2021 - 20 U 123/21
    Anderenfalls - bei den Sinngehalt der Fragen verfälschender Wiedergabe - ist auch die in § 19 Abs. 1 Satz 1 VVG vorgesehene Textform nicht gewahrt, denn die mündlich verfälscht wiedergegebene Frage ist gerade nicht textlich fixiert (vgl. OLG Saarbrücken, Urteil vom 7. Mai 2014 - 5 U 45/13, VersR 2015, 91 mwN).
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